Software-as-a-Service-Abonnementvertrag

METER Group, Inc. USA

Diese METER Group, Inc. USA ("METER Group") Software-as-a-Service-Abonnementvertrag (zusammen mit den Bedingungen eines Bestellformulars der "Vertrag") für ein Abonnement des METER Group Software-as-a-Service (der "METER Group Service") besteht zwischen METER Group und dem Kunden (natürliche oder juristische Person), der ein Abonnement für den METER Group Service erworben hat ("Kunde"). Wenn Sie eine Einzelperson sind, die den METER Group Service im Namen eines Unternehmens, einer Partnerschaft oder einer anderen juristischen Person nutzt, dann ist diese juristische Person der Kunde, und Sie erklären und garantieren, dass Sie berechtigt sind, diese Vereinbarung einzugehen. METER Group und der Kunde werden hier einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
Diese Vereinbarung gilt nur für den METER Group Service und gewährt dem Kunden kein Recht auf andere Software, Produkte und/oder Dienstleistungen von METER Group , die möglicherweise im Rahmen separater Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass METER Group diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern kann und dass solche Änderungen mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. METER Group wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, den Kunden durch Mitteilungen, insbesondere online, per E-Mail oder auf anderem Wege, über die Änderungen zu informieren. Der Kunde kann aufgefordert werden, die geänderte Vereinbarung per Mausklick zu akzeptieren, bevor er den METER Group Service während einer neuen Abonnementlaufzeit (wie unten definiert) nutzt. In jedem Fall gilt die fortgesetzte Nutzung des METER Group Abonnements während der neuen Abonnementlaufzeit als Zustimmung des Kunden zu der Version der Vereinbarung, die zum Zeitpunkt des Beginns der neuen Abonnementlaufzeit gilt.

WICHTIG: WENN DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, DARF ER DEN DIENST METER Group NICHT INSTALLIEREN, AUFRUFEN ODER NUTZEN. DURCH ANKREUZEN DES AKZEPTANZFELDES ODER DURCH DIE INSTALLATION ODER NUTZUNG EINES TEILS DES DIENSTES METER Group AKZEPTIERT DER KUNDE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG.

1. DEFINITIONEN

"Verbundenes Unternehmen" bedeutet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt das Unternehmen kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem betroffenen Unternehmen steht.

"Kontrolle" bedeutet für die Zwecke dieser Definition das direkte oder indirekte Eigentum oder die Kontrolle von mehr als 50% der stimmberechtigten Anteile des betreffenden Unternehmens.
"Kundeninhalt" bezeichnet die Informationen und/oder andere Daten, die vom Kunden in Verbindung mit dem METER Group Service verwendet werden.

"Dokumentation" bezeichnet die von Zeit zu Zeit aktualisierten Online-Benutzerhandbücher, Dokumentationen, Hilfe- und Schulungsmaterialien von METER Group, die über metergroup.com oder die Anmeldung bei dem entsprechenden METER Group Service zugänglich sind.

"Schädlicher Code" bezeichnet Software, Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden anrichten sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde.

"Rechte an geistigem Eigentum" bezeichnet alle gewohnheitsrechtlichen, gesetzlichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Patente und sonstige Eigentumsrechte, die nach geltendem Recht irgendwo auf der Welt erteilt, gewürdigt oder durchsetzbar sind, sowie alle damit verbundenen moralischen Rechte.

"Bestellformular" bezeichnet das METER Group Bestellformular für den METER Group Service, das von METER Group und dem Kunden unterzeichnet wurde und das den METER Group Service, den der Kunde erwirbt, sowie die damit verbundenen Preise und andere relevante Bedingungen angibt.

"Gekaufte Volumina" bezeichnet das im Bestellschein angegebene Zeichnungslimit.

"Abonnementlaufzeit" bezeichnet die hier oder im entsprechenden Bestellformular festgelegte Laufzeit.

"METER Group Mobile Anwendung" bezeichnet eine Softwareanwendung, die der Kunde von Zeit zu Zeit über METER Group Websites oder Softwareplattformen oder -märkte, einschließlich Apples App Store, herunterladen und auf ein iPad oder ein anderes tragbares Gerät laden kann, auf dem die jeweils aktuelle METER Group Mobile Anwendung ausgeführt werden kann.

"METER Group Service" bezeichnet die METER Group AROYA-Softwarelösung, die über eine Software-as-a-Service-Plattform (und/oder als heruntergeladene METER Group Mobilanwendung) zur Verfügung gestellt wird, zusammen mit allen zusätzlichen Funktionen, Funktionalitäten oder Updates, die von METER Group entwickelt wurden, die diese Lösung erweitern oder verbessern und als Teil des Service zur Verfügung gestellt werden, sowie die dazugehörige Dokumentation, support und damit verbundene Produkte, die vom Kunden gemäß dem/den Bestellformular(en) bestellt und von METER Group gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

"Benutzer" bezeichnet die Personen, die vom Kunden autorisiert sind, auf den METER Group Service zuzugreifen und ihn zu nutzen.

2. METER Group SERVICE-ABONNEMENT

2.1 Bereitstellung der Dienstleistung METER Group . Der METER Group Service wird von METER Group als Online-Service auf Abonnementbasis für eine hier oder im jeweiligen Bestellformular festgelegte Laufzeit (jeweils eine "Abonnementlaufzeit") bereitgestellt.

2.2 Lizenz zur Nutzung der Dienstleistungen von METER Group . METER Group behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen von METER Group . Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Einschränkungen und Begrenzungen, die im entsprechenden Bestellformular angegeben sind) und unter der Bedingung, dass der Kunde und die Benutzer diese einhalten, gewährt METER Group dem Kunden hiermit ein begrenztes, widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit des Abonnements auf den METER Group Dienst zuzugreifen und diesen ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kunde kann auf den Dienst entweder über (i) die Domains zugreifen, die es dem Kunden und seinen berechtigten Nutzern ermöglichen, von den unterstützten Browsern, einschließlich aroya.io, auf den Dienst zuzugreifen, (ii) oder über eine METER Group Mobile Anwendung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Vereinbarung behält sich METER Group alle Rechte, Titel und Interessen an dem METER Group Dienst vor, einschließlich und ohne Einschränkung aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, und die dem Kunden gewährte Lizenz überträgt weder ausdrücklich noch stillschweigend irgendwelche Rechte an dem METER Group Dienst oder das Eigentum an dem METER Group Dienst oder irgendwelchen geistigen Eigentumsrechten daran. Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind METER Group und seinen Lizenzgebern vorbehalten.

2.3 Beschränkungen. Es ist dem Kunden nicht gestattet (und der Kunde weist alle Benutzer an, dies nicht zu tun), weder direkt noch indirekt:

(a) den Dienst METER Group zu verändern, zu kopieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

(b) den Dienst METER Group zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, auf Zeit zu nutzen, in irgendeiner Form als Servicebüro oder Outsourcing anzubieten oder den Dienst METER Group auf andere Weise einem Dritten zur Verfügung zu stellen;

(c) Inhalte, die Teil des METER Group Dienstes sind, zu rahmen, zu scrapen oder zu spiegeln, es sei denn, sie werden im Intranet des Kunden zu internen Geschäftszwecken verwendet, wie es gemäß dieser Vereinbarung zulässig ist;

(d) den Dienst METER Group zu nutzen, um rechtsverletzendes, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen, oder Material zu speichern oder zu übertragen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt;

(e) den Dienst METER Group zu nutzen, um schädlichen Code zu speichern oder zu übertragen;

(f) die Integrität oder Leistung des METER Group Service zu beeinträchtigen oder zu stören;

(g) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zum METER Group Service oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen;

(h) den direkten oder indirekten Zugriff auf oder die Nutzung des METER Group Dienstes in einer Weise zu ermöglichen, die eine vertragliche Nutzungsbeschränkung gemäß dieser Vereinbarung umgeht;

(i) Teile des Dienstes METER Group zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Software, die von METER Group für die Bereitstellung des Dienstes METER Group verwendet wird;

(j) auf den Dienst METER Group zuzugreifen, um einen kommerziell verfügbaren oder konkurrierenden Dienst oder ein Produkt zu erstellen oder den Dienst METER Group anderweitig kommerziell zu nutzen; und/oder

(k) Merkmale, Funktionen, Integrationen, Schnittstellen oder Grafiken des METER Group Dienstes und/oder der zugehörigen Software zu kopieren.

3. NUTZUNG DES DIENSTES METER Group

3.1 Verantwortlichkeiten des Kunden und Kundeninhalte. Der Kunde wird den Service ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke und nicht zum Nutzen Dritter nutzen. Der Kunde ist verpflichtet:

(a) für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden und die Nutzer verantwortlich sein;

(b) für die Richtigkeit, Qualität, Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Kunden- und/oder Benutzerdaten oder anderen Geschäftsinformationen ("Kundeninhalte"), die im METER Group Service verwendet werden, verantwortlich zu sein;

(c) den unbefugten Zugriff auf den Dienst METER Group oder dessen Nutzung zu verhindern und METER Group unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung zu informieren; und

(d) den METER Group Service nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen. Der Kunde gewährt METER Group ein weltweites, unbefristetes, nicht-exklusives, gebührenfreies, voll bezahltes, abtretbares, übertragbares und unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz zum Hosten, Speichern, Übertragen, Anzeigen, Ausführen, Reproduzieren, Modifizieren und Verteilen von Kundeninhalten, ganz oder teilweise, in allen Medienformaten und über alle Medienkanäle (jetzt bekannt oder in Zukunft entwickelt), und zwar ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des METER Group Dienstes für den Kunden und zur Behebung von Service- oder technischen Problemen.

3.2 METER Group Verantwortlichkeiten. METER Group wird wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der METER Group Dienstleistungen und anderer Kundeninhalte und -informationen zu gewährleisten. Der Kunde erkennt jedoch an und erklärt sich damit einverstanden, dass der METER Group Service "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt wird. Der METER Group Service kann Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die mit der Nutzung von Software-as-a-Service, cloud Computing, Internet und elektronischer Kommunikation verbunden sind. METER Group ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Schäden, die aus solchen Problemen resultieren. METER Group behält sich das Recht vor, Nutzungs- und andere Statistiken über den METER Group Service zu sammeln, um die Einhaltung der geltenden Nutzungsgrenzen zu überwachen und für Diagnose-, Betriebs-, Leistungs- und Produktverbesserungszwecke zu nutzen. METER Group ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und zu jedem beliebigen Zweck Rückmeldungen, Kommentare und/oder Vorschläge, die der Kunde oder die Benutzer METER Group zur Verfügung stellen, zu verwenden, zu modifizieren und in den METER Group Dienst zu integrieren, ohne dass daraus eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder den Benutzern erwächst. METER Group kann Informationen über die Nutzung des METER Group Dienstes durch den Kunden auf anonymisierter Basis zur Datenanalyse und zur Verbesserung oder Optimierung des METER Group Dienstes zusammenstellen und verwenden.

4. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

4.1 Gebühren. Der Kunde muss alle in allen Bestellformularen angegebenen Gebühren bezahlen. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, werden alle Gebühren in US-Dollar angegeben und sind in US-Dollar zu zahlen. Sie basieren auf den erworbenen Rechten des METER Group Service und nicht auf der tatsächlichen Nutzung. Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben oder wie hierin vorgesehen, müssen die Zahlungen monatlich im Voraus erfolgen.

4.2 Nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. Alle Zahlungsverpflichtungen im Rahmen aller Bestellformulare sind nicht stornierbar, und alle geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Die Lizenzrechte für die Nutzungsmengen, die auf dem jeweiligen Bestellformular angegeben sind, können während der Erstlaufzeit nicht verringert werden.

4.3 Rechnungsstellung und Zahlung. Die Gebühren für den METER Group Service werden in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Bestellformular in Rechnung gestellt. Die Abonnementgebühren für den ersten Monat, wie in jedem Bestellformular angegeben, sind fällig und zahlbar, sobald der Kunde ein solches Bestellformular ausführt. Alle anderen fälligen Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Kunde wird METER Group vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung stellen.

4.4 Überfällige Zahlungen. Für jede Zahlung, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum beim Kunden eingeht, kann METER Groupnach eigenem Ermessen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat bzw. des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes erheben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, und zwar ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig war, bis zum Tag der Zahlung.

4.5 Nichtbezahlung und Aussetzung des Dienstes. Wenn das Konto des Kunden mehr als dreißig (30) Tage überfällig ist (mit Ausnahme von Gebühren, die Gegenstand einer angemessenen und gutgläubigen Anfechtung sind), behält sich METER Group das Recht vor, zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die ihm gemäß dieser Vereinbarung oder dem Gesetz zustehen, die Dienstleistung nach einer schriftlichen Mitteilung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen auszusetzen, ohne dass der Kunde dafür haftbar gemacht werden kann, bis die Beträge vollständig bezahlt sind.

4.6 Steuern. METER GroupDie Gebühren von enthalten keine direkten oder indirekten lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen oder ausländischen Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Verbrauchs-, Nutzungs- oder Quellensteuern (zusammenfassend als "Steuern" bezeichnet). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern im Zusammenhang mit seinen Einkäufen, dieser Vereinbarung und dem METER Group Service verantwortlich. Wenn METER Group gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt, es sei denn, der Kunde legt METER Group eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor.

5. VERTRAULICHKEIT

5.1 Definition von vertraulichen Informationen. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die von einer Partei ("offenlegende Partei") der anderen Partei ("empfangende Partei") mündlich oder schriftlich im Zusammenhang mit diesem Service offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die von der empfangenden Partei angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. METER Group Zu den vertraulichen Informationen gehören der METER Group Service und die Dokumentation. Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören Software, Code, Geschäfts- und Marketingpläne, Finanzinformationen, Technologie und technische Informationen, Erfindungen, Know-how, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von der jeweiligen Partei offengelegt werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

5.2 Schutz von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wird die gleiche Sorgfalt anwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt), (i) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für einen Zweck außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vereinbarung zu verwenden; und (ii) den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf die Mitarbeiter und Auftragnehmer der offenlegenden Partei und ihrer verbundenen Unternehmen zu beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, die nicht weniger Schutz bieten als die hierin enthaltenen.

5.3 Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorher schriftlich über die erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet der offenlegenden Partei auf deren Kosten angemessene Unterstützung, wenn diese die Offenlegung anfechten möchte. Wenn die empfangende Partei gesetzlich gezwungen ist, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, in dem die offenlegende Partei Partei Partei ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anfechtet, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und den sicheren Zugang zu diesen vertraulichen Informationen.

5.4 Keine Rechte an geistigem Eigentum. DIE EMPFANGENDE PARTEI ERWIRBT VON DER OFFENLEGENDEN PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG KEINE GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE, mit Ausnahme des eingeschränkten Rechts, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für die oben beschriebenen, ausdrücklich begrenzten Zwecke zu verwenden.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1 METER Group BIETET DIE METER Group DIENSTLEISTUNGEN "WIE BESEHEN", "MIT ALLEN FEHLERN" UND "WIE VERFÜGBAR" AN. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT METER Group KEINE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN JEGLICHER ART AB, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER GARANTIE, DASS DER METER Group DIENST UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN IST; DASS DIE KUNDENINHALTE UND/ODER ANDERE DATEN SICHER SIND ODER NICHT ANDERWEITIG VERLOREN GEHEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN; UND/ODER JEGLICHE GARANTIE (OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH) FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE JEGLICHE GARANTIE, DIE SICH AUS DEM VERLAUF DER LEISTUNG, DEM HANDELSBRAUCH ODER DER GEWOHNHEIT ERGIBT. FÜR DEN FALL, DASS EINE RECHTSORDNUNG DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE NICHT ZULÄSST, GELTEN DIESE AUSSCHLÜSSE NUR INSOWEIT, ALS SIE DURCH DAS ANWENDBARE RECHT VERBOTEN SIND. DIE HIERIN ENTHALTENEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN, DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNG METER Group GEWÄHRT WERDEN.

6.2 DIE HAFTUNG VON METER GroupFÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN METER Group DIENSTLEISTUNGEN, JEGLICHER ZUGEHÖRIGER SOFTWARE UND/ODER DIESER VEREINBARUNG (BEINHALTET OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHES BESTELLFORMULAR) ERGEBEN, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE INNERHALB DER LETZTEN SECHS (6) MONATE VOR DEM DATUM DES ANSPRUCHS AN METER Group FÜR DIE NUTZUNG DER METER Group DIENSTLEISTUNGEN BEZAHLT HAT. IN KEINEM FALL IST METER Group HAFTBAR FÜR INDIREKTE, STRAFENDE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE SCHÄDEN ODER KOSTEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN, UMSATZ, GEWINN, FIRMENWERT, NUTZUNG ODER ANDEREN WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILEN ODER NUTZEN), DIE SICH AUS DEM METER Group SERVICE UND/ODER DIESER VEREINBARUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EIN BESTELLFORMULAR) ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT VERBUNDEN SIND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NUTZUNG ODER DIE UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES METER Group SERVICE UND/ODER JEGLICHE UNTERBRECHUNG, UNGENAUIGKEIT, FEHLER ODER AUSLASSUNG. DIESER ABSCHNITT ÜBER DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE ANGEBLICHE HAFTUNG AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER EINER ANDEREN FORDERUNG ODER GRUNDLAGE BERUHT.

7. GEGENSEITIGE ENTSCHÄDIGUNG

7.1 Freistellung durch METER Group. METER Group wird den Kunden verteidigen, freistellen und schadlos halten von jeglichen Verlusten, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren ("Ansprüche"), die gegen den Kunden von einer dritten Partei erhoben werden, die behauptet, dass die Nutzung des METER Group Dienstes, wie hier vorgesehen, ein U.S. Copyright verletzt. Der Kunde muss jedoch: (a) METER Group unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzen; (b) METER Group die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlassen (vorausgesetzt, dass METER Group einen Anspruch nur dann begleichen kann, wenn er den Kunden von jeglicher Haftung befreit); und (c) METER Group auf Kosten von METER Groupjede angemessene Unterstützung gewähren. METER Group ist nicht verpflichtet, den Kunden im Falle von: (w) einer Änderung des METER Group Dienstes durch den Kunden oder einer Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch den Kunden oder einen Benutzer; (x) einer Nutzung des METER Group Dienstes in einer Weise, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt; (y) einer Nutzung des METER Group Dienstes in Kombination mit einem anderen Produkt oder dem METER Group Dienst, der nicht von METER Group bereitgestellt wird; oder (z) einer Nutzung des METER Group Dienstes in einer Weise, die nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen ist. Wenn dem Kunden die Nutzung des METER Group Dienstes untersagt wird oder METER Group vernünftigerweise davon ausgeht, dass sie untersagt wird, hat METER Group das Recht, nach eigenem Ermessen für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des METER Group Dienstes zu erwirken oder den METER Group Dienst zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass er nicht mehr rechtsverletzend ist. Sollte METER Group keine der vorgenannten Möglichkeiten zur Verfügung stehen, kann die Nutzung der Dienste von METER Group nach eigenem Ermessen von METER Groupbeendet werden. Die einzige Verpflichtung und Haftung von METER Groupbesteht dann in der Rückerstattung aller im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Abonnementgebühren, die der Kunde für die Dienste von METER Group entrichtet hat.

7.2 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, METER Group zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegenüber jeglichen Ansprüchen, die von Dritten erhoben werden: (i) aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch den Kunden, seine Mitarbeiter und Nutzer, der zu einer unbefugten Offenlegung vertraulicher Informationen führt; (ii) mit der Behauptung, dass die Daten oder Geschäftsinformationen des Kunden die Rechte Dritter verletzen oder diesen Schaden zufügen; oder (iii) in Verbindung mit einem Anspruch, der sich aus der Nutzung der METER Group Dienstleistung unter Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden oder Nutzer ergibt; vorausgesetzt jedoch, dass METER Group: (a) den Kunden unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt; (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (vorausgesetzt, dass der Kunde einen Anspruch nur dann begleichen kann, wenn er METER Group bedingungslos von jeglicher Haftung befreit); und (c) dem Kunden auf dessen Kosten
jede angemessene Unterstützung.

8. METER Group PRÜFUNGSRECHTE

Auf schriftliche Anfrage muss der Kunde METER Group eine unterzeichnete Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass der Kunde und die Benutzer den METER Group Service gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und des entsprechenden Bestellformulars nutzen. Mit einer angemessenen Vorankündigung von mindestens zehn (10) Tagen kann METER Group die Nutzung der METER Group Dienste durch den Kunden überprüfen. Alle diese Prüfungen werden ohne Angabe von Gründen während der regulären Geschäftszeiten und nicht häufiger als zweimal innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten in einer Weise durchgeführt, die den Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt. Der Kunde stellt alle Bücher, Aufzeichnungen, Ausrüstungen, Informationen und Mitarbeiter zur Verfügung und leistet jegliche Kooperation und Unterstützung, die von oder im Namen von METER Group in Bezug auf eine solche Prüfung angemessenerweise angefordert werden kann. Der Kunde ist nur dann für diese Prüfungskosten und zusätzliche Gebühren verantwortlich, wenn die Prüfung ergibt, dass die Nutzung der Dienste von METER Group durch den Kunden das im jeweiligen Bestellformular angegebene gekaufte Volumen überschritten hat.

9. LAUFZEIT, AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG

9.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten (die "Erstlaufzeit") und verlängert sich am Ende der Erstlaufzeit (oder einer Verlängerungslaufzeit) automatisch um ein Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit" und zusammen mit der Erstlaufzeit die "Laufzeit"), es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen mindestens neunzig (90) Tage vor dem Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit schriftlich die Nichtverlängerung an. Eine solche Verlängerung erfolgt zu dem Listenpreis für den METER Group Service, der zum Zeitpunkt der Verlängerung gilt.

9.2 Aussetzung. METER Group kann das Recht des Kunden auf Zugriff oder Nutzung eines Teils oder der Gesamtheit der METER Group Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn METER Group nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Nutzung der METER Group Dienstleistungen durch den Kunden und/oder seine Benutzer: (a) ein Sicherheitsrisiko für die Dienste von METER Group oder für Dritte darstellt; (b) die Dienste von METER Group oder die Systeme oder Daten anderer Kunden beeinträchtigen kann; (c) METER Group, seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Auftragnehmer, andere Vertreter oder Dritte haftbar machen kann; (d) betrügerisch oder illegal ist; oder (e) gegen diese Vereinbarung verstößt, insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als dreißig (30) Tage im Rückstand ist. Sollte METER Group das Recht des Kunden, einen Teil oder die Gesamtheit der Dienstleistungen von METER Group zu nutzen, in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung aussetzen, bleibt der Kunde für alle Gebühren und Kosten verantwortlich. METER Group haftet nicht für Schäden, Verpflichtungen, Verluste oder andere Konsequenzen, die dem Kunden durch eine Sperrung entstehen könnten.

9.3 Beendigung. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen: (i) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, nachdem sie die andere Partei schriftlich über eine wesentliche Vertragsverletzung durch die andere Partei informiert hat, sofern diese Verletzung nach Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht geheilt ist; oder (ii) mit sofortiger Wirkung, wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Verfahrens in Bezug auf Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.

9.4 Auswirkung der Beendigung. Bei einer Beendigung dieser Vereinbarung muss der Kunde ab dem Datum der Beendigung den Zugriff auf den METER Group Service und die vertraulichen Informationen von METER Group oder deren anderweitige Nutzung unverzüglich einstellen. Die Beendigung aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, alle vor dem Datum der Beendigung aufgelaufenen oder fälligen und zahlbaren Gebühren an METER Group zu zahlen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch METER Group werden alle zukünftig fälligen Beträge im Rahmen aller Bestellformulare beschleunigt und sind sofort fällig und zahlbar.

10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

10.1 Einhaltung der Exportbestimmungen. Die Dienste von METER Group und andere Technologien, die METER Group zur Verfügung stellt, sowie deren Derivate können den Exportgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterliegen. Jede Partei versichert, dass sie nicht auf einer Verbotsliste der US-Regierung aufgeführt ist. Der Kunde darf seinen Nutzern nicht gestatten, auf den Dienst METER Group in einem Land zuzugreifen oder ihn zu nutzen, gegen das ein US-Embargo verhängt wurde (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien) oder das gegen ein US-Ausfuhrgesetz oder eine US-Vorschrift verstößt.

10.2 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und das/die Bestellformular(e) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und METER Group bezüglich der Dienstleistungen von METER Group dar und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegenüber der die Änderung, Ergänzung oder der Verzicht geltend gemacht werden soll. Keine Bestimmung einer Bestellung oder eines anderen Dokuments des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Rechnungsstellungsportale und/oder Lieferantenregistrierungsprozesse, tritt an die Stelle der Bedingungen dieser Vereinbarung, und jedes derartige Dokument, das sich auf diese Vereinbarung bezieht, dient nur administrativen Zwecken und hat keine rechtliche Wirkung, ungeachtet einer gegenteiligen Bestimmung in einem solchen anderen Dokument.

10.3 Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten. Allerdings kann jede Partei diesen Vertrag in seiner Gesamtheit (einschließlich und ohne Einschränkung aller Bestellformulare) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte und/oder Aktien abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann eine Partei, die von einem direkten Konkurrenten der anderen Partei übernommen wird, im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte und/oder Aktien an diesen verkauft oder einen Kontrollwechsel zugunsten dieses Konkurrenten erfährt, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet METER Group dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller Abonnements. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen bindend und kommt ihnen zugute.

10.4 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Dieser Vertrag begründet keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

10.5 Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar.

10.6 Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, so gilt diese Bestimmung als null und nichtig, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in Kraft.

10.7 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieses Vertrags (mit Ausnahme von Verzögerungen bei der Zahlung fälliger und zahlbarer Beträge), die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen und ohne deren Verschulden oder Fahrlässigkeit eintreten, einschließlich und ohne Einschränkung höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, ziviler Unruhen, terroristischer Handlungen, Streiks oder sonstiger arbeitsrechtlicher Probleme, Computerangriffe oder schädlicher Handlungen, wie z. B. Drohungen und/oder Angriffe auf oder über das Internet, einen Internet-Provider, Telekommunikations- oder Hosting-Einrichtungen. Die Termine, zu denen die Leistungsverpflichtungen erfüllt werden sollen, werden um den Zeitraum verlängert, der durch die so verursachte Verzögerung verloren geht.

10.8 Rechtswahl und Gerichtsstand. Unter Ausschluss der Kollisionsnormen unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates Washington und wird nach diesen ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte in Seattle, WA. Nichts in diesem Abschnitt schränkt das Recht von METER Groupein, eine Klage (einschließlich eines Antrags auf Unterlassung) gegen den Kunden in der Gerichtsbarkeit zu erheben, in der der Kunde seinen Geschäftssitz hat. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Uniform Computer Information Transactions Act finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung.

10.9 Einstweiliger Rechtsschutz. Die Parteien erkennen an, dass ein Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, vertrauliche Informationen oder ein Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus den Abschnitten 2 und/oder 3 einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen kann, für den die gesetzlichen Rechtsmittel nicht ausreichen, und dass die Partei, die nicht gegen den Vertrag verstößt, daher Anspruch auf sofortigen Rechtsschutz hat, ohne dass eine Kaution hinterlegt werden muss und ohne dass ein tatsächlicher Geldschaden nachgewiesen werden muss, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die in diesem Vertrag vorgesehen sind oder nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zur Verfügung stehen.

10.10 Benachrichtigungen. Mitteilungen oder Genehmigungen müssen schriftlich erfolgen, von einem bevollmächtigten Vertreter einer Partei unterzeichnet sein und per E-Mail, Overnight-Kurier oder per Einschreiben oder Rückschein an die Adresse gesendet werden, die auf dem Bestellformular angegeben ist oder anderweitig von einer Partei schriftlich für Mitteilungen angegeben wurde. Mitteilungen, die per E-Mail oder per Overnight-Kurier übermittelt werden, werden einen (1) Werktag nach ihrer Versendung wirksam. Per Einschreiben oder Rückschein übermittelte Mitteilungen werden drei (3) Werktage nach ihrer Versendung wirksam.

10.11 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und das/die Bestellformular(e) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und METER Group bezüglich der Dienstleistungen von METER Group dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, egal ob schriftlich oder mündlich, bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegenüber der die Änderung, Ergänzung oder der Verzicht geltend gemacht werden soll. Keine Bestimmung einer Bestellung oder eines anderen Dokuments des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Rechnungsstellungsportale und/oder Lieferantenregistrierungsprozesse, tritt an die Stelle der Bedingungen dieser Vereinbarung, und jedes derartige Dokument, das sich auf diese Vereinbarung bezieht, dient nur administrativen Zwecken und hat keine rechtliche Wirkung, ungeachtet einer gegenteiligen Bestimmung in einem solchen anderen Dokument.

10.12 Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten für diese Vereinbarung.

10.13 Fortbestehen. Die folgenden Bestimmungen überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung: Die Abschnitte 1, 6, 6, 7.2, 8, 9.4 und 10.

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